Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
giv GmbH Gesellschaft für internationale Immobilienvermittlung und Vermögensplanung mbH (kurz: giv GmbH)
für einen erteilten qualifizierten Makler-Alleinauftrag

Stand März 2023

1. Maklervertrag
Ein qualifizierter Makler-Alleinauftrag mit der giv GmbH (Auftragnehmer) kommt zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Erteilung eines Auftrages (Hauptvertrag) mit dem Auftraggeber zustande.

2. Informationspflicht / Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sich intensiv um den Verkauf zu bemühen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen schnellen Verkauf zum höchstmöglichen Preis zu realisieren. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Aufraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Verkaufsbemühungen zu unterrichten.

3. Angebot
Alle Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf Informationen Dritter, die der giv GmbH vom Auftraggeber/Verkäufer zur Verfügung gestellt wurden. Trotz sorgfältigster Aufbereitung der Unterlagen kann die giv GmbH für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben des Auftraggebers/Verkäufers keine Gewähr bieten. Im Übrigen haftet die giv GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

4. Weitergabe
Angebote, Objektnachweise und/oder Exposé der giv GmbH sind nur für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt und von diesen streng vertraulich zu behandeln. Jede unbefugte Weitergabe der Angebote, Objektnachweise und/oder Exposé an Dritte, auch an Bevollmächtigte oder Auftragnehmer des Auftraggebers führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.

5. Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein Interessent bekannt, hat er dies der giv GmbH unverzüglich (binnen 3 Tage) schriftlich bekannt zu geben und den Nachweis darüber zu führen, auf welche Weise er die Vorkenntnis erlangt hat. Unterbleibt diese Mitteilung, so gilt der Nachweis als anerkannt und verpflichtet den Auftraggeber bei Vertragsabschluss zur Zahlung der vereinbarten Maklergebühr.

6. Verletzung Alleinvertretungsanspruch
Sollte der Auftraggeber den Alleinvertretungsanspruch des Auftragnehmers verletzten, indem er das Objekt während der Vertragslaufzeit privat, über einen anderen Makler oder anderweitig verkauft, verpflichtet er sich dem Auftragnehmer Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Provision zu leisten.

7. Weitergabe an Dritte Makler
Die giv GmbH ist auch befugt, weitere Makler und/oder Vertriebsgesellschaften zur Mitbearbeitung des Alleinauftrages einzuschalten und ihnen die Objektdaten zugänglich zu machen, wenn und soweit dem Auftraggeber dadurch keine weiteren Kosten oder andere belastenden Verbindlichkeiten entstehen.

8. Mitteilungspflicht
Kommt es zum Abschluss des Hauptvertrages, hat der Auftraggeber der giv GmbH hierüber unverzüglich zu unterrichten und die Vertragskonditionen bekannt zu geben, die für die Berechnung der Provision von Bedeutung sind.

9. Provision
Der Provisionsanspruch der giv GmbH entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der giv GmbH ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
Soweit keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision für den Verkäufer 3,57 % (inkl. Umsatzsteuer) vom Kaufpreis der Immobilie.
Der Provisionsanspruch des Auftragnehmers gilt auch dann, wenn der Abschluss des Kaufvertrages innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Maklervertrages, aber auf Grund der Tätigkeit des Auftragnehmers zustande kommt.

10. Provisionsanspruch bei anderweitigen / anders­artigem Verkauf
Dem Abschluss eines Kaufvertrages steht jeder andere Erwerb des wirtschaftlich Gewollten gleich, wie z.B. Zuschlag in der Versteigerung, Erwerb eines Geschäftsanteils, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete und andere.
Der Provisionsanspruch der giv GmbH bleibt insoweit vollumfänglich bestehen.

11. Haftung
Die giv GmbH und ihre Mitarbeiter haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für Verletzungen von Leben, Leib und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptpflicht ist die Haftung der giv GmbH der Höhe nach begrenzt auf vorhersehbare und typische Schäden.

12. Datenschutz
Die giv GmbH wird bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Auftraggebers die DSGVO und das BSDG (Datenschutzgrundverordnung und Bundesdatenschutzgesetz) entsprechend der hier als Anlage beigefügten Datenschutzerklärung beachten.
Der Auftraggeber willigt ein, dass die giv GmbH Daten, die sich aus dem Hauptvertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet, nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Dritte übermittelt.

13. Gerichtsstand
Gerichts- und Erfüllungsstand ist München, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Abweichung AGB
Abweichungen von unseren vorstehenden Allgemeinen Geschäfts­bedingungen sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

15. Hinweis gemäß § 36 VSBG
Die giv GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle i.S.d. VSBG teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

16. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt dann eine gesetzlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.