Wir öffnen Ihnen die Tür zu Immobilieninvests in Deutschland
Entscheidende Anlegervorteile
Die Geldanlage in Grundstücke und Immobilien bietet seit jeher ein sehr hohes Maß an Sicherheit. Ganz besonders profitieren Sie als Anleger bei einer Investition in Nießbrauchimmobilien:
Exklusives Immobilienportfolio für Investoren
Interview mit Mick Knauff von Wirtschafts TV
„Der gute Kaufmann sagt, im Einkauf liegt der Gewinn. Ich habe einen Tipp mitgebracht, der relativ wenig bekannt ist, vielleicht sogar ein absoluter Geheimtipp!“
Unser Geschäftsführer Otto Kiebler bei WirtschaftsTV mit Mick Knauff: Wie Sie heute krisenfest und wertbeständig investieren können erfahren Sie im Interview.
GIV GMBH – WER WIR SIND
Die giv GmbH ist in den vergangenen 30 Jahren an ihren großen und kleinen Erfolgen gewachsen. Unsere Tätigkeit hat uns Erfahrung darin eingebracht, mit Vorsicht zu taktieren, Risiken zu umgehen und unsere Beratung den jeweiligen Möglichkeiten unserer Kunden und den Gegebenheiten der allgemeinen Wirtschaftslage anzupassen. Wir geben uns dabei nicht mit Standardlösungen zufrieden! Vielmehr nehmen wir uns Zeit, um gemeinsam mit unseren Kunden maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.
Wohneinheiten
umsatz
KUNDENSTIMMEN
93 % Kundenzufriedenheit
Die häufigsten Fragen
Für die jetzigen Eigentümer wird ein lebenslanges oder befristetes Nießbrauchrecht in Abteilung II an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen.
Dabei bleibt der bisherige Eigentümer – lebenslang oder zeitlich befristet – wirtschaftlicher Eigentümer der Immobilie. In der Regel trägt der bisherige Eigentümer während der Nießbrauchlaufzeit alle laufenden Immobilienkosten weiterhin. Der Käufer hat damit den großen Vorteil, dass er für keine laufenden Kosten aufkommen muss und ein hohes Maß an Verwaltungs- und Abrechnungsarbeiten entfällt.
Der Erwerber wird im Grundbuch in Abteilung I als juristischer Eigentümer eingetragen.
Das Nießbrauchrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch §§ 1030 ff geregelt und hat sich bereits millionenfach bewährt.
In Einzelfällen entscheiden sich Senioren dafür, den Nießbrauch zeitlich zu begrenzen. Dies hat für beide Seiten Vorteile. Zum einen erhält der Senior einen höheren Auszahlungsbetrag, zum anderen weiß der Erwerber bereits beim Kauf, wann er auf die Immobilie zugreifen kann. Diese Lösung wird von Senioren gewünscht, wenn sie bereits wissen, dass sie in ein paar Jahren in eine Seniorenresidenz umziehen werden oder sich räumlich verkleinern möchten.
Auf Grund des Nießbrauchrechtes wohnt der bisherige Eigentümer weiterhin unentgeltlich in seiner Immobilie. Der Erwerber erhält also keine Miete. Der Nießbrauchwert wird vom aktuellen Marktwert abgezogen. Hierzu wird die Miete mit der voraussichtlichen Lebenserwartung des Verkäufers multipliziert. Bei einem befristeten Nießbrauch erfolgt die Multiplikation der Miete mit der festgelegten Nießbrauchzeit.
Der notariell beurkundete Auszahlungsbetrag (=Kaufpreis) plus das errechnete unentgeltliche Nießbrauchrecht ergeben den aktuellen Marktwert.
In der Regel ergeben sich beim Nießbrauchkauf auch Einsparungen bei den Erwerbsnebenkosten.
Ja, dies ist möglich. Verkehrswert und Nießbrauchwert werden neu berechnet. In diesem Fall wird für der aktuelle Verkaufspreis (Verkehrswert abzüglich Nießbrauchwert) ermittelt.
Nein, der Nießbrauchnehmer bleibt wirtschaftlicher Eigentümer und bewohnt die Immobilie in der Regel selbst.
Im Falle eines vorzeitigen Auszugs des Nießbrauchberechtigten haben Sie ein befristetes Vorrecht diese Immobilie –zu marktüblichen Konditionen- anzumieten. Die Mieterlöse stehen –solange der Nießbrauch besteht- dem Nießbrauchbegünstigten zu.
Da das Nießbrauchrecht für den bisherigen Eigentümer im Grundbuch zu seiner Sicherheit an erster Rangstelle eingetragen wird, ist in der Regel eine Bankfinanzierung mit einer Grundschuldeintragung auf das Nießbrauchobjekt nicht möglich.
Die Finanzierung des Kaufpreises kann daher nur über die Besicherung einer anderen Immobilie oder mit Eigenkapital erfolgen.
Neben der Kaufpreiszahlung fallen die üblichen Erwerbsnebenkosten für den Käufer an:
- Kosten für den notariellen Kaufvertrag
- die Grundbucheintragungen
- Grunderwerbsteuer
- die Courtage für die Vermittlung der Immobilie